
Unterkünfte in Krummhörn - Greetsiel
Entdecken Sie die Unterkünfte in der Ferienregion Krummhörn - Greetsiel. Unser zentrales Buchungssystem bietet Ihnen einen Überblick der über uns buchbaren Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser etc. Hier können Sie Ihre Unterkunft in Ostfriesland einfach und bequem buchen.
Sollten Sie Fragen zur Buchung einer Unterkunft haben, so können Sie sich an die Mitarbeiter der Touristik GmbH Krummhörn - Greetsiel wenden.
Die Touristik GmbH Krummhörn - Greetsiel können Sie per Telefon (+49 4926 / 91 88 0) oder über moin@greetsiel.de erreichen.
Hinweis: Aufgrund der aktuellen Corona Pandemie kommt es zu Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen. Die geltenden Regelungen finden Sie hier.

Unterkünfte - suchen und buchen
Entdecken Sie die zahlreichen Möglichkeiten in der Ferienregion Krummhörn - Greetsiel zu übernachten. Das Buchungssystem der Touristik GmbH Krummhörn - Greetsiel bietet einen Überblick über verfügbaren Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Ferienhäuser. Hier können Sie einfach und bequem Ihre Unterkunft buchen.

Camping- und Wohnmobilplätze
In der Ferienregion Krummhörn - Greetsiel finden Sie verschiedene Campingplätze und Wohnmobilstellplätze, wie zum Beispiel den Stellplatz im Ortskern von Greetsiel unmittelbar neben den Zwillingsmühlen.

Yachthafen Greetsiel
Vom Wattenmeer zwischen Borkum, Juist und Norderney aus erreicht man den Hafen über die Schleuse Leysiel und das unter Naturschutz stehende Speicherbecken. Der Yachthafen liegt nur wenige Minuten vom Ortskern entfernt. Dort finden Sie zahlreiche Restaurants und Cafés, aber auch Einkaufsmöglichkeiten.

Reiseversicherung
Tritt ein Gast einen gebuchten Aufenthalt nicht an und dem Beherbergungsbetrieb entsteht dadurch ein Schaden, weil das Quartier nicht für den gleichen Zeitraum weitervermietet werden kann, ist der ausgebliebene Gast nach den Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages schadenerstatzpflichtig. Das gilt auch bei Ereignissen wie zum Beispiel Krankheit, ein Unfall oder sonstige gravierende Ereignisse, auch im engsten Familienkreis.
Damit Sie vor solchen Risiken geschützt sind, raten wir Ihnen zum Abschluss einer Reiserversicherung.