Die Globalisierung und zunehmde Digitalisierung stellt die Vermieter vor neuen Herausforderungen. Durch die heutige Leichtigkeit des Reisens, nimmt die Reiseerfahrung des Gastes zu. Er vergleicht die Unterkünfte und sucht sich das Ferienhaus oder die Ferienwohnung mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis heraus. Der Faktor Qualität spielt hier eine sehr große Rolle.
Für eine transparente Vergleichbarkeit hat der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) ein Zertifizierungssystem aufgestellt. Jede Unterkunft wird mit einem Kriterienkatalog überprüft und bewertet. Die Bewertungen werden in Form von Sternen dargestellt. Die Skala reicht von einem Stern bis hin zu fünf Sternen. Nachweislich konnte die Anzahl der Beschwerden auf ein Minimum reduziert werden.
Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes mit einfachem Komfort. Die erforderliche Grundausstattung ist vorhanden. Altersbedingte Abnutzungen sind möglich.
1. Die Ferienunterkunft und das Grundstück sind in einwandfreiem Zustand und werden regelmäßig gereinigt und gepflegt. Bei Verschmutzung und mangelnder Hygiene (Schimmel, Stockflecken, Ungeziefer, schlechter Geruch etc.) ist eine DTV-Klassifizierung nicht möglich. |
2. Die Ferienunterkunft ist eine in sich abgeschlossene Einheit und verfügt über eine separate Eingangstür zur vermieteten Einheit. |
3. Die Zugänge von Toilettenräumen sind mit einer schließbaren Tür ausgestattet (Vorhänge und Falttüren sind nicht zulässig). Eine Mitbenutzung der Sanitäreinrichtungen außerhalb der Ferienunterkunft, z. B. mit der Gastgeberin/dem Gastgeber, sowie einfache Kompaktduschen außerhalb des Badezimmers genügen den Mindestanforderungen nicht. |
4. Jeder Raum besitzt mindestens ein Außenfenster (Ausnahmen: Küche, Sanitärbereich, Diele/Flur und Abstellkammer). |
5. Die Räumlichkeiten der Ferienunterkunft sind ausreichend beheizbar. Die Temperatur ist durch den Gast regulierbar. |
6. Eine Kochgelegenheit, ein Kühlschrank, eine Spüle mit Warmwasseranschluss, eine Kaffeemaschine, ein Wasserkocher und die für die maximale Belegungszahl erforderlichen Küchenutensilien (siehe Erläuterungen) sind vorhanden. Für die maximale Belegungszahl stehen mindestens zwei einheitliche, zueinander passende Sätze Teller, Tassen, Gläser und Besteck zur Verfügung. |
7. Eine Essgelegenheit mit Sitzmöglichkeiten für die maximale Belegungszahl ist vorhanden. |
8. Dem Gast steht eine Grundausstattung an Reinigungsutensilien (Besen, Putzeimer, Wischmopp, Lappen/ Schwamm und Reinigungsmittel) jederzeit zur Verfügung. |
9. Die Ferienunterkunft befindet sich nicht komplett im Keller und ist nicht ausschließlich mit Kellerfenstern ausgestattet. |
10. Die Betten und Matratzen sind in gutem und gepflegtem Gesamtzustand. Hygienebezüge/Moltonauflagen sind für Matratzen und Kopfkissen vorhanden und werden bei Gästewechsel gereinigt. |
11. Eine aktuelle Gästeinformation (digital oder analog) wird dem Gast zur Verfügung gestellt. |
12. Folgende Grundausstattung ist im Badezimmer vorhanden: Haartrockner, Handseife, Handtuchhalter pro Person, waschbare Vorleger (mind. 60°C), Abfallbehälter, Kosmetikspiegel, mind. zwei Toilettenrollen. |
13. Eine Lampe und Ablagefläche pro Person sind am Bett/Schlafsofa vorhanden. |
14. Ein Verbandkasten befindet sich zentral zugänglich in der Ferienunterkunft. |
15. Es sind Verdunklungsmöglichkeiten mindestens in allen Schlafräumen vorhanden. |
16. Rauchwarnmelder sind gemäß Bauverordnung des jeweiligen Bundeslandes vorhanden. |
17. Ein Grundriss mit Angabe der Gesamtquadratmeterzahl liegt vor und wird in den vorhandenen Werbemitteln kommuniziert. |
18. WLAN ist kostenfrei in der Ferienunterkunft vorhanden (Sonderregelungen bei Härtefällen in Rücksprache mit DTV). |
19. Verständliche, nachvollziehbare und transparente AGB oder Mietvertrag sind vorhanden. |
Wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Die Ausstattung ist von besserer Qualität, bei optisch ansprechendem Gesamteindruck.
20. Ein Flachbild-TV/Smart-TV mit Fernsehempfang über Satellit, Kabel, Antenne oder Internet ist vorhanden. |
21. Ein Backofen (oder eine hochwertige Mikrowelle mit Backofenfunktion) ist vorhanden. |
22. Fünf stabile und einheitliche Kleiderbügel pro Person sind vorhanden. |
23. Die Qualität der Ausstattung sowie des Bodenbelags muss mindestens als „wertig, gut“ und der Zustand der Ausstattung sowie des Bodenbelags, der Decke und der Wände mindestens als „gepflegt, deutliche Abnutzungen“ gewertet werden. Es sind keine Abweichungen möglich. |
Höherwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ansprechende Qualität mit einem aufeinander abgestimmten Gesamteindruck.
24. Es sind ausreichende Sitzflächen auf Sitzbank, Sofa und/oder Sessel entsprechend der Maximalbelegung vorhanden. |
25. In der Küche steht eine Spülmaschine zur Verfügung. |
26. Eine feste Duschwand oder eine andere hochwertige Variante, bei der kein Spritzschutz erforderlich ist, ist für vier Personen pro Badezimmer vorhanden. |
27. Es müssen mindestens zwei Handtücher pro Person kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. |
28. Die Bettwäsche muss für die maximale Belegungszahl kostenfrei zur Verfügung gestellt werden und die Betten sind bezogen. |
29. Die Qualität der Ausstattung sowie des Bodenbelags muss mindestens als „hochwertig, sehr gut“ und der Zustand der Ausstattung sowie des Bodenbelags, der Decke und der Wände mindestens als „sehr gepflegt, vermehrt leichte Abnutzungen“ gewertet werden. Maximal eine Abweichung je Räumlichkeit in die jeweils nächstniedrigeren Kategorien „wertig, gut“ (in Qualität) oder „gepflegt, deutliche Abnutzungen“ (in Zustand) ist möglich. |
Erstklassige Gesamtausstattung mit exklusivem Komfort. Großzügiges Angebot in herausragender Qualität mit sehr gepflegtem, außergewöhnlichem Gesamteindruck.
30. Eine Waschmaschine ist vorhanden (auch gegen Gebühr, Wäscheservice, Mitbenutzung Waschraum möglich). |
31. Die Qualität der Ausstattung sowie des Bodenbelags muss mindestens als „sehr hochwertig, luxuriös“ und der Zustand der Ausstattung sowie des Bodenbelags, der Decke und der Wände als „neuwertig, geringe bis keine Abnutzungen“ gewertet werden. Maximal eine Abweichung je Räumlichkeit in die jeweils nächstniedrigeren Kategorien „hochwertig, sehr gut“ (in Qualität) und „sehr gepflegt, vermehrt leichte Abnutzungen“ (in Zustand) sind möglich. |
Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes mit einfachem Komfort. Die erforderliche Grundausstattung ist vorhanden. Altersbedingte Abnutzungen sind möglich.
1. Die Ferienunterkunft und das Grundstück sind in einwandfreiem Zustand und werden regelmäßig gereinigt und gepflegt. Bei Verschmutzung und mangelnder Hygiene (Schimmel, Stockflecken, Ungeziefer, schlechter Geruch etc.) ist eine Klassifizierung nicht möglich. |
2. Die Ferienzimmer sind alle räumlich abgeschlossene Einheiten mit abschließbarer Tür (keine Durchgangs-zimmer, keine Falttüren oder Vorhänge). |
3. Mindestens eine Sanitäreinrichtung (Dusche und WC) zur alleinigen oder Mitbenutzung mit anderen Gästen ist vorhanden. Die Zugänge zu Toilettenräumen sind mit einer schließbaren Tür ausgestattet (Vorhänge und Falttüren sind nicht zulässig). Eine Mitbenutzung der Sanitäreinrichtungen außerhalb der Ferienunterkunft, z. B. mit der Gastgeberin/dem Gastgeber, sowie einfache Kompaktduschen außerhalb des Badezimmers genügen den Mindestanforderungen nicht. |
4. Jedes Ferienzimmer sowie die allgemeinen Aufenthaltsräume besitzen mindestens ein Außenfenster (Ausnahmen: Toiletten, Bäder, Teeküche). |
5. Die Räumlichkeiten der Ferienunterkunft sind ausreichend beheizbar. Die Temperatur ist durch den Gast regulierbar. |
6. Eine Essgelegenheit mit Sitzmöglichkeiten im Ferienzimmer oder Aufenthaltsraum ist vorhanden. |
7. Dem Gast steht eine Grundausstattung an Reinigungsutensilien (Besen, Putzeimer, Wischmopp, Lappen/ Schwamm und Reinigungsmittel) in der Ferienunterkunft jederzeit zur Verfügung. |
8. Die Ferienzimmer befinden sich nicht komplett im Keller und sind nicht ausschließlich mit Kellerfenstern ausgestattet. |
9.Die Betten und Matratzen sind in gutem und gepflegtem Gesamtzustand. Hygienebezüge/Moltonauflagen sind für Matratzen und Kopfkissen vorhanden und werden bei Gästewechsel gereinigt. |
10. Eine aktuelle Gästeinformation (digital oder analog) wird dem Gast in jedem Ferienzimmer zur Verfügung gestellt. |
11. Folgende Grundausstattung im Badezimmer ist vorhanden: Haartrockner, Handseife, Handtuchhalter pro Person, waschbare Vorleger (mind. 60°C), Abfallbehälter, Kosmetikspiegel, mind. zwei Toilettenrollen. |
12. Eine Lampe und Ablagefläche pro Person sind am Bett/Schlafsofa vorhanden. |
13. Eine Lampe und Ablagefläche pro Person sind am Bett/Schlafsofa vorhanden. |
14. Ein Verbandkasten befindet sich zentral zugänglich auf jeder Etage der Ferienunterkunft. |
15. Verdunklungsmöglichkeiten sind in jedem Ferienzimmer vorhanden. |
16. Rauchwarnmelder sind gemäß Bauverordnung des jeweiligen Bundeslandes vorhanden. |
17. WLAN ist kostenfrei in jedem Ferienzimmer vorhanden (Sonderregelungen bei Härtefällen in Rücksprache mit DTV). |
18. Verständliche, nachvollziehbare und transparente AGB oder Mietvertrag sind vorhanden. |
Wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Die Ausstattung ist von besserer Qualität, bei optisch ansprechendem Gesamteindruck.
19. Ein Flachbild-TV/Smart-TV mit Fernsehempfang über Satellit, Kabel, Antenne oder Internet ist in jedem Ferienzimmer vorhanden. |
20. Frühstück wird im Haus oder in maximal 100 m Entfernung angeboten. |
21. Ein kontinentales Frühstück im Haus wird angeboten. |
22. In jedem Ferienzimmer ist ein Bad vorhanden. |
23. Die Qualität der Ausstattung sowie des Bodenbelags der Ferien- und der Badezimmer muss mindestens als „wertig, gut“ und der Zustand der Ausstattung sowie des Bodenbelags, der Decke und der Wände der Ferien- und der Badezimmer mindestens als „gepflegt, deutliche Abnutzungen“ gewertet werden. Es sind keine Abweichungen möglich. |
Höherwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ansprechende Qualität mit einem aufeinander abgestimmten Gesamteindruck.
24. In den Badezimmern ist eine feste Duschwand oder andere hochwertige Variante, bei der kein Spritzschutz erforderlich ist, vorhanden. |
25. Es müssen mindestens zwei Handtücher pro Person kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. |
26. Die Bettwäsche muss für die maximale Belegungszahl kostenfrei zur Verfügung gestellt werden und die Betten sind bezogen. |
27. Die Qualität der Ausstattung sowie des Bodenbelags der Ferien- und der Badezimmer muss mindestens als „hochwertig, sehr gut“ und der Zustand der Ausstattung sowie des Bodenbelags, der Decke und der Wände der Ferien- und der Badezimmer mindestens als „sehr gepflegt, vermehrt leichte Abnutzungen“ gewertet werden. Maximal eine Abweichung je Ferienzimmer in die jeweils nächstniedrigeren Kategorien „wertig, gut“ (in Qualität) oder „gepflegt, deutliche Abnutzungen“ (in Zustand) ist möglich. |
Erstklassige Gesamtausstattung mit exklusivem Komfort. Großzügiges Angebot in herausragender Qualität mit sehr gepflegtem, außergewöhnlichem Gesamteindruck.
28.. Ein Kühlschrank oder eine Minibar stehen in jedem Ferienzimmer zur Verfügung. |
29. Die Qualität der Ausstattung sowie des Bodenbelags der Ferien- und der Badezimmer muss mindestens als „sehr hochwertig, luxuriös“ und der Zustand der Ausstattung sowie des Bodenbelags, der Decke und der Wände der Ferien- und der Badezimmer als „neuwertig, geringe bis keine Abnutzungen“ gewertet werden. Maximal eine Abweichung je Ferienzimmer in die jeweils nächstniedrigeren Kategorien „hochwertig, sehr gut“ (in Qualität) und in „sehr gepflegt, vermehrt leichte Abnutzungen“ (in Zustand) sind möglich. |
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