Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen für Insertionsaufträge betreffend die nächste Ausgabe des Gastgeberverzeichnisses. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbeziehungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Mit Zugang des unterzeichneten Auftrages oder einer Bestätigung des interaktiven Werbeauftrages bei der Touristik-GmbH Krummhörn-Greetsiel (nachfolgend Auftragnehmer genannt) erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer den rechtsverbindlichen Insertionsauftrag (Zeileneintrag und Bild- oder Werbeanzeige) für die nächste Ausgabe des Gastgeberverzeichnisses Krummhörn-Greetsiel. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Eine Bildanzeige für Unterkünfte kann nur in Zusammenhang mit einem Zeileneintrag in Auftrag gegeben werden.
- Werden der Anzeigentext, Zeileneintrag und/oder die Druckunterlagen nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Auftragserteilung, spätestens jedoch bis Anzeigenschluss (siehe Anschreiben des Auftragnehmers), an den Auftragnehmer übersandt – maßgeblich ist der Zugang beim Auftragnehmer - , ist der Auftragnehmer berechtigt, den Wortlaut nach eigenem Ermessen zusammenzustellen oder den Abdruck der Anzeige und/oder des Zeileneintrages abzulehnen. Ansprüche jeglicher Art seitens des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Seine Zahlungsverpflichtung bleibt hingegen unverändert bestehen. Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer bedingungslos, gegebenenfalls die im Gastgeberverzeichnis aufgeführten Informationen aus dem Zeileneintrag kostenlos ins Internet zu stellen. Der Auftragnehmer bedarf darüber keinen vorherigen Auftrag des Auftraggebers. Der Auftragnehmer darf aus diesen Zeileneintragungen ggf. Informationsteile weglassen.
- Platzierungsvorgaben für Anzeigen im Gastgeberverzeichnis Krummhörn-Greetsiel ebenso wie ein Konkurrenzausschluss können mit der Touristik-GmbH nicht vereinbart werden.
- Aus satztechnischen Gründen trifft der Auftragnehmer bzw. die von ihr beauftragte Agentur über Fragen der Gestaltung, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenfall die letzte Entscheidung. Der Auftraggeber erklärt sich mit Kürzungen der bestellten Texte durch den Auftragnehmer bzw. die Agentur einverstanden, wenn die bestellte Eintragung raummäßig nicht anders zu platzieren ist. Anschriften-, Rufnummern- und sonstige Textänderungen sind vom Auftraggeber unverzüglich dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen, soweit dies noch möglich ist, welche diese Änderungen berücksichtigt. Die Kosten der Änderungen trägt der Auftraggeber.
- Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Er hat die wettbewerbs-, marken-, urheber- und/oder namensrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit seines Insertionsinhaltes vor Auftragserteilung selbst zu prüfen und Schutzrechte Dritter zu beachten. Der Auftraggeber hat darauf zu achten, dass der Inhalt seines Insertionsauftrages nicht gegen die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verstößt. Es obliegt dem Auftraggeber, den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausführung des Auftrages erwachsen. Für eine Inanspruchnahme durch Dritte haftet allein der Auftraggeber.
- Der erste Korrekturabzug der Zeileneinträge, Bild- oder Werbeanzeigen wird dem Auftraggeber zugesandt. Der Auftraggeber ist verpflichtet bereits bei Erteilung des Auftrages eine entsprechende Lieferadresse anzugeben. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit Fehler innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung (Poststempel) bzw. Veröffentlichung schriftlich bei dem Auftragnehmer anzuzeigen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Korrekturanzeige, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt und der Auftrag als ordnungsgemäß durchgeführt. Änderungen gegenüber dem ursprünglich in Auftrag gegebenen Anzeigentext bzw. Zeileneintrag werden vom Auftragnehmer nur berücksichtigt, soweit dieses technisch noch möglich ist. Die Kosten dieser Änderungen trägt der Auftraggeber. Reduzierungen der Anzeigengröße berechtigen nicht zur Kürzung des Rechnungsbetrages. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der abgedruckten Anzeige. Soweit direkt mit dem Druckhaus Vereinbarungen getroffen bzw. Unterlagen ausgetauscht werden und nicht gleichzeitig eine Kopie des Vorgangs an den Auftragnehmer gegeben wird, ist eine Haftung des Auftragnehmers für die Richtigkeit des Drucks in diesem Fall ausgeschlossen.
- Der Auftragnehmer kann Aufträge innerhalb einer Bearbeitungsfrist von einem Monat zurückweisen, wenn Inhalt oder technische Form der Insertion gegen die guten Sitten – oder die Interessen der Touristik-GmbH verstoßen, der Auftraggeber wissentlich falsche Angaben (z.B. Preisangabe, oder nicht mehr gültige TIN-Einstufungen) macht, der Auftragnehmer noch Forderungen gegenüber dem Auftraggeber hat, begründete Beschwerden über die angebotene Unterkunft vorliegen oder eine Ausführung des Auftrages aus Platzgründen nicht möglich ist. Befindet oder befand sich der Auftraggeber mit Zahlungen aus früheren Aufträgen oder sonstigen Forderungen der Touristik-GmbH in Verzug, ist die Touristik-GmbH Krummhörn-Greetsiel berechtigt, die Ausführung des Auftrages von der Vorauszahlung des Anzeigenpreises und/oder Zeilenpreises sowie der Zahlung der sonstigen Forderungen abhängig zu machen. Der Auftragnehmer ist des Weiteren berechtigt, für die Vorauszahlungen eine Frist zu setzen und vom Vertrag zurückzutreten, soweit innerhalb der Frist die Zahlungen nicht geleistet wurden. Für den Fall des Rücktritts behält der Auftragnehmer den Vergütungsanspruch in voller Höhe unter Anrechnung der durch die vorzeitige Vertragsauflösung ersparten Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch beziffert sich dann auf 30 % der Auftragssumme, mindestens jedoch 50,00 €pro Auftrag. Dem Auftraggeber ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden bzw. Kosten für nutzlose Aufwendungen überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sind.
- Der Auftragnehmer ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrages bemüht. Ein Nachbesserungs- oder Nacherfüllungsanspruch ist aus technischen Gründen ausgeschlossen. Gleichfalls sind Ansprüche des Auftraggebers auf Neudruck, Einfügung, Versendung oder Veröffentlichung von Berichtigungsnachrichten ausgeschlossen. Die Rechte auf Rücktritt oder Minderung wegen begründeter Mängel bleiben unberührt, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert beschränkt. Der Auftragnehmer ist nur dann zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, verpflichtet, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Gegenüber Auftraggebern, die Vollkaufleute sind, wird die Haftung für jede Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung der Touristik-GmbH wegen einfachen fahrlässigen Verhaltens einzelner Angestellter bei der Bearbeitung kommt nicht in Betracht. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zum Preisnachlass. Farbschwankungen sind drucktechnisch nicht auszuschließen und berechtigen ebenso nicht zum Preisnachlass. Die Rügefrist bei offenkundigen Mängeln beginnt mit Erscheinen des Gastgeberverzeichnisses Krummhörn-Greetsiel; sie endet 4 Wochen nach Erscheinungsdatum. Mängelrügen sind anspruchserhaltend der Touristik-GmbH Krummhörn-Greetsiel innerhalb dieser Frist schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge während der Rügefrist, so gilt der Auftrag als ordnungsgemäß durchgeführt. Die Touristik-GmbH haftet nicht für die Einhaltung eines bestimmten Termins für das Erscheinen des Gastgeberverzeichnisses Krummhörn-Greetsiel.
- Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen, Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Durch höhere Gewalt hervorgerufene Terminverzögerungen befreien allerdings nicht von der beiderseitigen Leistungspflicht.
- Es gelten die Preise für die Gesamtauflage des Jahrganges für Einträge und Anzeigen, die in den Antragsformularen aufgeführt sind. Insertionen können in der bisherigen Form verwendet werden. Der Auftraggeber kann nur aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat dann schriftlich gegenüber der Touristik-GmbH zu erfolgen. Tritt der Auftraggeber aus von ihm zu vertretenden Gründen nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurück, so bleibt der volle Vergütungsanspruch der Touristik-GmbH grundsätzlich bestehen. Ersparte Aufwendungen der Touristik-GmbH sind in Abzug zu bringen, sie werden pauschal wie folgt berechnet: a) bis 14 Tage nach Auftragserteilung 100 %, b) bis Redaktionsschluss 40 %, c) bis zur Vorlage des 1. Korrekturabzuges 20 %, d) ab Druckreife 0 %. Das Recht des Auftraggebers, dem Auftragnehmer eine höhere Aufwendungsersparnis nachzuweisen, bleibt unberührt. Für Neueintragungen oder Änderungen bisheriger Insertionen werden neben den im Antragsformular aufgeführten Preisen zusätzliche Kosten für die Lithos direkt von der Druckerei / Agentur nach Aufwand erhoben.
- Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug an den Auftragnehmer zu zahlen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung ist die Geldforderung des Auftragnehmers mit 5 % p.a. über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) zu verzinsen. Bei Auftraggebern, die nicht Verbraucher im Sinne des BGB sind, ist die Geldforderung bei Zahlungsverzug oder Stundung hingegen mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288, Abs. 2 BGB). Unabhängig hiervon wird für jede Mahnung ein Kostenbetrag in Höhe von 7,50 € einschl. Portokosten und MwSt. erhoben. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Forderungen an ein Inkassobüro abzutreten.
- Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer, deren Rechtsgrund in Leistungsstörungen liegt, ist ausgeschlossen.
- Erfüllungsort für die Pflichten des Auftraggebers und Auftragnehmers aus dem Insertionsauftrag ist Krummhörn. Gerichtsstand ist Emden.
- Sollte eine Bestimmung oder Klausel dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder, ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder Klauseln nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder Klausel soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, insoweit alle erforderlichen Erklärungen abzugeben. Soweit der Auftraggeber nach dem Vertragsverhältnis unter Einschluss dieser AGB Fristen für Handlungen und Erklärungen etc. gegenüber der Touristik-GmbH Krummhörn-Greetsiel zu beachten hat, kommt es für die Fristwahrung jeweils auf den Tag des Zuganges bei der Touristik-GmbH Krummhörn-Greetsiel an.
- Hinweis gemäß § 33 BDSG: Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Der Auftraggeber erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.
Stand: 16. Januar 2020